Referent/in

Christoph Hillebrand

WP, StB, Vorstand, Morison Köln AG

zur Vita

Das Sanierungskonzept nach IDW S6

Leitfaden für die Gutachten-Erstellung auch für KMU

Ziel

Wenn Sie als Steuerberater für eine Fortführungsprognose ein Sanierungsgutachten erstellen, muss dies rechtlich und wirtschaftlich belastbar sein. Der neue IDW S6-Standard berücksichtigt die Rechtsprechung des BGH und entwickelt sich zum Best Practice bei Sanierungsgutachten, das auch von Kreditgebern akzeptiert wird.

Das Seminar informiert Sie über alle rechtlichen Hintergründe und Haftungsrisiken rund um das IDW S6-Gutachten - inklusive relevanter Neuerungen durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Anhand einer Fallstudie lernen Sie, ein rechtssicheres und wirtschaftlich belastbares Sanierungskonzept zu erstellen. Dabei erfahren Sie, wie Sie den Standard für kleine und mittelständische Unternehmen sinnvoll anwenden können. Sie erhalten wertvolle Gestaltungstipps und vermeiden typische Fehler.

Inhalte

Krisenfrüherkennung und Krisenursachen

Das Sanierungsgutachten/-konzept nach IDW S6

  • Zielsetzung von Sanierungskonzepten
  • Mindestanforderungen der Rechtsprechung
  • Kernanforderungen und Bestandteile
  • Entwicklung stadiengerechter Sanierungsmaßnahmen
  • Integrierte Unternehmensplanung
  • Aussage zur Sanierungsfähigkeit
  • Maßnahmenumsetzung und Sanierungscontrolling
  • Prüfung von Sanierungskonzepten

Rechtliche Hintergründe und Anforderungen

  • Regulatorische Anknüpfungspunkte
  • Mindestanforderungen der Rechtsprechung
  • Inhaltliche Plausibilisierung

Haftungsfragen bei Gutachten-Erstellung und Fortführungsprognose

  • Haftung gegenüber Auftraggeber und Dritten
  • Haftung bei unterlassener Prüfung der Insolvenzreife
  • Risiko der Falschbeurteilung?
  • Notwendigkeit eines zusätzlichen Versicherungsschutzes?

Leitfaden zur Erstellung des Sanierungskonzeptes

  • Festlegung des Auftragsinhalts und Verantwortlichkeit
  • Darstellung und Analyse des Unternehmens
  • Krisenursachen und Krisenstadien
  • Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmenprogramm zur Bewältigung der Unternehmenskrise
  • Integrierte Sanierungsplanung
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
  • Positive oder negative Fortbestehensprognose
  • Aussagen zur Wettbewerbs- und Renditefähigkeit

Auswirkungen des SanInsFoG

  • Entwicklung des SanInsFoG
  • Änderung der Insolvenzantragsgründe und Antragspflichten
  • Sonderregeln im Rahmen COVInsAG
  • Restrukturierungsrahmen und Sanierungsmoderation (StaRUG)
  • Eigenverwaltung und Insolvenzplan
  • Haftungsrisiken für Unternehmer und Berater
  • Pflicht zur Krisenfrühwarnung

Erarbeitung eines Konzeptes am Fallbeispiel eines KMU

  • Fallbeschreibung eines Unternehmens im Transportbereich
  • Leistungsangebot des Unternehmens
  • Wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerber und Marktumfeld
  • Strategische Ausrichtung
  • Definition von Krisenursachen
  • Analyse der Geschäftsentwicklung
  • Entwicklung von Normstrategien
  • Entwicklung von Sanierungsmaßnahmen
  • Auswirkungen der Maßnahmen auf die integrierte Unternehmensplanung

Hinweis für Fachberater (DStV)

Das Seminar wird in 2024 im vollen zeitlichen Umfang abzgl. der Pausenzeiten anerkannt.

Nutzen

  • Mittels einer Fallstudie trainieren Sie die Erstellung eines Sanierungskonzepts, sodass Sie für Echtfälle gerüstet sind
  • Sie erhalten Hinweise zur Vermeidung von Haftungsrisiken bei Gutachten-Erstellungen und der Abgabe von Fortführungsprognosen

Teilnehmer

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mitarbeiter
  • Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung
  • Fachanwälte für Insolvenz- und Steuerrecht
  • Insolvenzverwalter

Termine und Orte

30.10.2024 Frankfurt/M.
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 17:15 Uhr
6,5 Zeitstd.
NH Frankfurt Niederrad
11.12. - 12.12.2024 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 12:45 Uhr
6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
Buchungs-Code: 3410
Teilnahmegebühr: 695,- € p.P. zzgl. gesetzl. USt.

Anmeldung

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NWB Verlag
Akademie
44621 Herne


oder per Fax an 02323 / 141-759

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Fax: 02323.141-759
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