Referent/in

Dirk J. Lamprecht

Leiter FB Steuern einer Göttinger Anwalts- und Steuerkanzlei, Dozent und Fachbuchautor

zur Vita

Update E-Rechnung

E-Rechnungspflicht ab 2025 im B2B-Bereich

Ziel

Durch das aktuell verabschiedete Wachstumschancengesetz besteht ab dem 01.01.2025 auf nationaler Ebene die E-Rechnungspflicht für Umsätze im B2B-Bereich. Bei der E-Rechnung handelt es sich um einen Datensatz, der den Vorgaben des EU-Rechnungsstandards CEN 16931 entsprechen muss. Eine PDF-Rechnung gilt dann nicht mehr als elektronische Rechnung! Als Folge müssen die Rechnungsprozesse debitorisch wie kreditorisch in den Unternehmen angepasst werden. Obwohl es Befreiungen von der E-Rechnung und bestimmte Übergangsregelungen für die Erstellung und den Versand gibt, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, um die notwendigen Maßnahmen für die Umstellung Ihrer Rechnungsprozesse zu treffen und sicherzustellen, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Da im Ergebnis jedes (inländische) Unternehmen im B2B-Bereich ab 2025 in der Lage sein muss eine E-Rechnung annehmen zu können.

In diesem Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen und praktischen Umsetzungsschritte zur Einführung elektronischer Rechnungsprozesse gemäß dem aktuellen Gesetz und EU-Standards. Informieren Sie sich rechtzeitig über die erforderlichen Maßnahmen und stellen Sie so sicher, dass Ihr Unternehmen die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 erfüllt.

Inhalte

Europäische Pläne und Beispiele der E-Rechnung aus Italien und Frankreich

  • Geplant Übermittlungswege im transnationalen Bereich
  • Zeitplan und Einführungsphasen
  • Wegfall der ZM und beschleunigte Rechnungsstellung und -versendung

Nationale Umsetzung durch das Wachstumschancengesetz

  • Befreiungen und Erleichterungen der Rechnungstellung/ -übermittlung
    • Umsatzgrenze
    • Kleinbetragsrechnungen
    • Fahrausweise
    • Bestimme steuerfreie Umsätze
  • Übergangsregelungen
  • Formate der E-Rechnung (ZUGFeRD, XRechnung und EDI)

Klärung der Praxisfragen

BMF-Schreiben (aktuell als Entwurf) vom 14.06.2024

  • Verpflichtung zur E-Rechnung
  • Zulässige Formate
  • Umfang der E-Rechnung
  • Übermittlung und Empfang (technische Lösungen)
  • Verträge und Anlagen als Rechnung bzw. -ergänzung (Dauerrechnung)
  • Fehlerhafte Rechnungsübermittlung und Vorsteuerabzug
  • Digitale Rechnungsberichtigung

Darstellung der E-Rechnungsformate

  • ZUGFeRD, XRechnung und EDI-Standard
  • Musterrechnungen nach EN 16931
    • Anzahlungs- und Teilleistungsrechnungen
    • Mietvertrag / Dauerrechnung
    • Betriebskostenabrechnungen
    • Rabatte- und Boniabrechnungen
    • Berichtigung der E-Rechnungen

Umstellung auf die E-Rechnung und Einbindung in die Prozesse

  • Verarbeitungsmöglichkeiten
  • Ersetzendes Scannen und Einbindung in den digitalen Prozess
  • Modulare Digitalisierung
  • Prozessaufnahme, -optimierung und Darstellung

Das Umsetzungsprojekt

  • Zeitlicher Umsetzungsplan
  • Prozess auf Seiten des Unternehmens
  • Prozess auf Seiten Dritter (u.a. Kunden, Lieferanten und Steuerberatung)

Nutzen

  • Darstellung der E-Rechnungsformate und deren technischer Hintergrund
  • Integration der Rechnungsdaten in bestehende Prozesse (debitorisch und kreditorisch)
  • Digitalisierung des Rechnungsprozesses als weiterer Schritt zur Effizienzsteigerung und Fehlerminimierung im Unternehmen

Teilnehmer

  • Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen: Rechnungswesen, Bilanzierung, Controlling, Finanzen sowie IT
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mitarbeiter

Termine und Orte

04.11.2024 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 12:45 Uhr
3 Zeitstd.
An Ihrem PC
04.04.2025 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 12:45 Uhr
3 Zeitstd.
An Ihrem PC
28.08.2025 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 12:45 Uhr
3 Zeitstd.
An Ihrem PC
03.12.2025 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 12:45 Uhr
3 Zeitstd.
An Ihrem PC
Buchungs-Code: 3541
Teilnahmegebühr: 345,- € p.P. zzgl. gesetzl. USt.

Anmeldung

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44621 Herne


oder per Fax an 02323 / 141-759

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Fon: 02323.141-888
Fax: 02323.141-759
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