Referent/in

Prof. Dr. Till Zech

Professor für Steuerrecht, Brunswick European Law School (BELS), Hochschule Ostfalia Braunschweig/Wolfenbüttel; Steuerberater, HLB Schumacher, Münster; Attorney at Law, New York

zur Vita

IStR Spezial: Hinzurechnungsbesteuerung

Aktuelles Wissen und Gestaltungsspielräume

Ziel

Durch das ATADUmsG vom 25.06.2021 sind die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung im AStG umfassend reformiert worden. Als Steuerpraktiker müssen Sie für den Veranlagungszeitraum 2021 noch das bisherige Recht anwenden und ab dem VZ 2022 das neue Recht berücksichtigen. Wollen Sie Ihr Wissen up to date halten und sich über die Änderungen im ATADUmsG informieren? Verfügen Sie bereits über grundlegende Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht, bspw. als Fachberater, und wollen diese ausbauen? Dann bietet Ihnen unser Spezialseminar die ideale Möglichkeit, Ihr Wissen zu aktualisieren, weiter zu vertiefen und zu spezialisieren.

Das Seminar ergänzt unsere Veranstaltung "Intensivkurs Internationales Steuerrecht“ und geht speziell auf die aktuellen Neuerungen in der Hinzurechnungsbesteuerung ein. Sie lernen, Gestaltungsspielräume zu erkennen und gesetzeskonform zu nutzen. Zahlreiche Praxisbeispiele veranschaulichen Ihnen die Seminarinhalte und liefern praktische Tipps für Ihre Arbeit.

Inhalte

Bisheriges Recht bis zum Veranlagungszeitraum 2021

Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung

  • Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung
  • Hinzurechnungsbesteuerungspflicht gem. § 7 AStG
  • Aktive Tätigkeiten / Einkünfte gem. § 8 Abs. 1 AStG
  • Motivtest gem. § 8 Abs. 2 AStG
  • Behandlung gemischter Einkünfte gem. § 9 AStG
  • Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 10 AStG
  • Behandlung von Veräußerungsgewinnen gem. § 11 AStG
  • Anrechnung von Steuern gem. § 12 Abs. 1 AStG und § 12 Abs. 3 AStG
  • Erfassung weiterer Gesellschaften gem. § 14 AStG
  • Hinzurechnungsbesteuerung für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG ab dem Veranlagungszeitraum 2022

  • Neues Beherrschungskonzept im § 7 AStG
  • Änderungen im Aktivkatalog des § 8 Abs. 1 AStG
  • Neuregelungen zum Motivtest (§ 8 Abs. 2 bis 4 AStG)
  • Diskussion um die Niedrigsteuergrenze des § 8 Abs. 5 AStG
  • Änderungen im § 10 AStG
  • Neuer § 11 AStG und Abschaffung des § 3 Nr. 41 EStG
  • Neufassung des § 12 AStG
  • Verschiebung der § 7 Abs. 6 und 6a in den neuen § 13 AStG
  • Abschaffung des § 14 AStG
  • Änderungen im § 20 AStG
  • Anwendungsregelungen

Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung

Nutzen

  • Handlungsbedarf bei der Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund des ATADUmsG erkennen
  • Vermeiden von Gestaltungsfehlern
  • Ideale Vor- und Nachbereitung auf Fachberater- und Fachanwaltsfortbildung
  • Sie erhalten Teilnahme-Zertifikate gemäß § 9 FBO

Teilnehmer

  • Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen: Steuern, Finanzen
  • Steuerberater
  • Fachberater für internationales Steuerrecht
  • Fachanwälte für Steuerrecht

Termine und Orte

07.06.2024 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 17:15 Uhr
6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
18.10.2024 Online
Zeit:
Dauer:
Ort:
09:15 - 17:15 Uhr
6,5 Zeitstd.
An Ihrem PC
Buchungs-Code: 3323
Teilnahmegebühr: 695,- € p.P. zzgl. gesetzl. USt.

Anmeldung

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44621 Herne


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Fax: 02323.141-759
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